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Fragen & Antworten

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammen gestellt. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht sich an uns zu wenden.

1. Wer kann debitcheck wie nutzen?

Die innovatione Risiko-Management-Plattform debitcheck kann von Freiberuflern und Unternehmen jeglicher Größenordnung unabhängig von Ort und Zeit über das Internet genutzt werden, um sich effizient vor Zahlungsausfällen zu schützen.

Die direkte Integration von debitcheck eignet sich vor allem für Freiberufler und Unternehmen, die im Monat mehrere hundert Auskünfte benötigen und über lediglich eine Schnittstelle auf führende, renommierte Auskunfteien zugreifen wollen.

2. Welche Abfragen sind mit debitcheck möglich?

debitcheck bietet Ihnen Personen-, Adress- und Firmenauskünfte auf einer innovativen Plattform. Dabei greift debitcheck auf die Datenbanken führender Auskunfteien zurück, um Ihnen aussagekräftige und verlässliche Informationen zu den angefragten natürlichen und juristischen Personen zu liefern.

3. Welche Daten benötige ich um Abfragen starten zu können?

Für Personen- und Adress-Auskünfte benötigen Sie den Vor- und Zunamen, die Anschrift (kein Postfach) der zu überprüfenden natürlichenPerson.

Für Firmenauskünfte benötigen Sie den Namen, die Anschrift (kein Postfach) des angefragten Unternehmens sowie Ihr Geschäftszeichen.

Das Feld „Ihr Geschäftszeichen“ (z. B. Angebots- oder Bestellnummer) ist ein Pflichtfeld, um Ihre Anfragen, auch in Ihrem eigenen Interesse, stets eindeutig zu Vorgängen zuordnen zu können.

Das Feld „Geburtsdatum“ stellt hingegen lediglich ein optionales Feld dar, mit dem Sie eine natürliche Person noch eindeutiger bestimmen können.

4. Woher stammen die Informationen von debitcheck?

debitcheck greift auf die Datenbanken führender und renommierter Auskunfteien zu.
Diese Informationen stammen

• aus internen Datenbeständen der angeschlossenen Anbieter,
• vom Versand- und Einzelhandel,
• von Versicherungen,
• von Telekommunikations- und Versorgungsunternehmen,
• öffentlichen Verzeichnissen,
• und Meldungen von Inkassounternehmen.

5. Wie steht es um die Aktualität und Verlässlichkeit der abgefragten Daten?

Die den Abfragen von debitcheck zugrunde liegenden Datenbanken der führenden und renommierten Anbieter werden ständig aktualisiert, sind immer auf dem neuesten Stand und bilden für Ihre Entscheidungen eine verlässliche Grundlage.

6. Hat eine Auskunft negative Konsequenzen?

Aus einer Auskunft resultieren für den Abgefragten keine negativen Konsequenzen.

7. Wie lange dauert es, bis ich meine Auskünfte erhalte?

Ihre Auskünfte erhalten Sie in der Regel in Echtzeit.

8. Wie schnell erfolgt meine Freischaltung?

Nach Eingang und Prüfung des von Ihnen unterzeichneten Auftragsformulars erhalten Sie innerhalb von zwei Werktagen Ihre Zugangsdaten.

9. Sind die Auskünfte auf Deutschland beschränkt?

Nein, über debitcheck sind Auskünfte zu Personen und Firmen weltweit erhältlich.

10. Was bedeutet "berechtigtes Interesse"?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Abfrage nur gestattet, wenn Sie ein "berechtigtes Interesse" gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nachweisen können.

Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die betroffene Person ihr Interesse an einer Geschäftsanbahnung mit Ihnen signalisiert hat (z.B. durch Bestellung oder Antragstellung).

Insbesondere besteht dann ein berechtigtes Interesse, wenn die zu überprüfende Person Sie zu einem Angebot aufgefordert hat, das eine individuelle Abstimmung auf diese Person erforderlich macht (z. B. Versicherungsverträge).

Bei bestehenden Geschäftsverbindungen kann ebenfalls ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn z. B. eine Neuanpassung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen soll oder wenn sich der Bestandskunde des Anfragenden im Zahlungsverzug befindet.

Auch die Anmeldung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) stellt ein berechtigtes Interesse dar.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat der debitcheck Kunde Sorge dafür zu tragen, dass Anfragen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gestellt werden.

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass wir berechtigt sind, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Vorliegens eines berechtigten Interesses jederzeit zu überprüfen.

11. Muss die angefragte Person im Vorfeld informiert werden?

Um Ihrer Informationspflicht gegenüber Verbrauchern zu genügen, ist es notwendig, einen deutlich sichtbaren Hinweis z. B. auf Ihrer Webseite oder in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzubringen, dass Sie Auskünfte von Anbieter x oder y einholen.

Die entsprechenden Formulierungen der Auskunftsanbieter finden Sie in unseren Unterlagen. Gerne wir stellen Ihnen diese auch gesondert zur Verfügung.

Im Online-Handel und E-Commerce ist es ratsam, dass Sie sich von Ihren Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch "aktives Klicken" ausdrücklich bestätigen lassen.

12. Ist für die Nutzung eine spezielle Software nötig?

Nein, Sie benötigen lediglich einen Internetzugang und einen handelsüblichen Browser wie z. B. den Internet Explorer von Microsoft oder Firefox von Mozilla.

13. Kann debitcheck direkt in Kundenanwendungen eingebunden werden?

Ja, dies ist kostengünstig und ohne Aufwand möglich. Die direkte Anbindung von debitcheck z. B. an Ihr Shop- oder Warenwirtschaftssystem erfolgt mittels einer SOAP-/XML-Schnittstelle.

Bei Interesse wenden Sie sich hierzu bitte an uns. Unsere Technik hilft Ihnen gerne weiter.

14. Wie kann ich meine debitcheck Anfragen bezahlen?

Monatlich erhalten Sie von uns eine Sammelrechnung auf Wunsch entweder per E-Mail (signiertes PDF-Dokument) oder Post. Dieser Sammelrechnung fügen wir zu Ihrer Transparenz eine Aufstellung über Ihre Einzelabfragen bei.

Als Zahlungsmethode steht Ihnen das komfortable Lastschriftverfahren zur Verfügung.

Sollten Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen, wenden sich bitte an uns.

15. Wo erhalte ich eine Übersicht über die von mir getätigten Abfragen?

Eine Übersicht finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Zugang.

16. Ist der debitcheck Zugang an Dritte übertragbar?

Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die debitcheck Zugänge personalisiert und nicht übertragbar.
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